Geplante Erhöhung: Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft 2020
20 August, 2019
Folgende Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft ab Januar 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Verordnungsentwurf zur „Elften Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung“ (SvEV) bekannt gegeben.
Geplante Erhöhung der Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung für 2020:
Monatlicher Sachbezugswert für Verpflegung bundesweit voraussichtlich
258,00 EUR
(bisher 251,00 EUR, 7,00 Euro mehr als 2019)
Monatswert für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten voraussichtlich
Frühstück: 54,00 EUR (bisher 53,00 EUR, 1,00 Euro mehr) Mittagessen/Abendessen: 102,00 EUR (bisher 99,00 EUR, 3,00 Euro mehr)
Monatlicher Sachbezugswert für Unterkunft und Miete bundesweit voraussichtlich
235,00 EUR
(bisher 231,00 EUR, 4 Euro mehr).
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit der rechtzeitigen Bekanntgabe, Änderungen fristgerecht in ihrem Abrechnungsprozess einzufügen. ub/dom
Geplante Erhöhung der Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung für 2020:
Monatlicher Sachbezugswert für Verpflegung bundesweit voraussichtlich
258,00 EUR
(bisher 251,00 EUR, 7,00 Euro mehr als 2019)
Monatswert für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten voraussichtlich
Frühstück: 54,00 EUR (bisher 53,00 EUR, 1,00 Euro mehr) Mittagessen/Abendessen: 102,00 EUR (bisher 99,00 EUR, 3,00 Euro mehr)
Monatlicher Sachbezugswert für Unterkunft und Miete bundesweit voraussichtlich
235,00 EUR
(bisher 231,00 EUR, 4 Euro mehr).
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit der rechtzeitigen Bekanntgabe, Änderungen fristgerecht in ihrem Abrechnungsprozess einzufügen. ub/dom
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