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Führerscheintourismus - Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

01 Oktober, 2013

Wissenswertes zum Führerscheintourismus: Wann kann die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis verweigert werden?

Die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis kann verweigert werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Erteilung dort seinen Wohnsitz hatte. Eine dokumentierte Aufenthaltsdauer von nur 92 Tagen ist dabei nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend, um einen ausländischen Wohnsitz zu dokumentieren. jlp

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 18.12

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